Führerschein- Darf ich den Wohnwagen ziehen?

Unser T@b kann aufgrund des geringen Leergewichts an beinahe jedem Pkw angehängt und aufgrund des zulässigen Gesamtgewichts bereits mit der Führerscheinklasse B gefahren werden.

Gewichte & FE-Klassen

Entscheidend, ob der T@B an einen (Klein-) Wagen angehängt werden darf, ist das tatsächliche, nicht das maximal zulässige Gesamtgewicht (zGG).

Auf der Website von http://zugwagen.info kann das Modell des geplanten Zugfahrzeugs und das des Wohnwagens in den „Zugwagenrechner“ eingeben werden. Daraufhin erhaltet ihr ein kleines Gutachten darüber, wie gut euer Auto für diese Kombination geeignet ist, inkl. zulässigen Gewichten und Werten zur Performance auf ebener Straße, am Berg, etc. Unsere Testanfragen ergaben recht verlässliche Ergebnisse.

Führerscheintechnisch darf mit der Klasse B das zulässige Gesamtgewicht der Kombination aus Zugfahrzeug und T@B 3500 kg zGG nicht überschreiten. Hat der Fahrer also lediglich die Klasse B, darf das zGG des Zugfahrzeugs 2500 kg nicht überschreiten. Hat der Fahrer die Führerscheinklasse BE oder die alte Klasse 3 ist auch das kein Problem.